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Handwerkerrechnungen absetzen, Steuern sparen!
Stand (12.03.2009) |
Welche Leistungen werden gefördert?
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Renovierungsmaßnahmen |
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Erhaltungsmaßnahmen |
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Modernisierungsmaßnahmen |
Wer wird gefördert?
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Eigentümer als auch Mieter |
Achtung !!!
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Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer
Neubaumaßnahme (Privathaushalt eines Mieters/Eigentümers)
sind nicht begünstigt |
Wie wird gefördert?
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Kosten werden von der
Steuerschuld abgezogen |
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Ab 1. Januar 2009 erstattet das Finanzamt bis zu 1200 Euro
im Jahr |
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Arbeitskosten,
Maschinenkosten und Fahrtkosten incl. Mwst. werden zur
Berechnung des Handwerkerbonus herangezogen |
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20 % dieser Kosten, von max.
6000 Euro im Jahr, können in der Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden |
Wichtig !!!
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Überweisen Sie den Rechnungsbetrag, da Barzahlung vom
Finanzamt nicht anerkannt werden |
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Weitere Informationen
finden Sie
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