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| KfW-Programm zur
CO2-Minderung
Stand (12.03.2009) |
Was wird gefördert?
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Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in
den alten Bundesländern und Berlin (West) zum Zwecke
der CO2-Minderung und Energieeinsparung z.B.
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Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
der Gebäude-Außenhülle |
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Brennwertkesseln nach EnEV mit Öl oder Gas als Brennstoff |
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Niedertemperaturkesseln mit nach
geschaltetem Brennwertwärmetauscher in Verbindung mit
Maßnahmen, die den Wärmeschutz
der Gebäudeaußenhülle wesentlich verbessern |
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Installation von Wärmeübergabestationen
für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung aus Heizkraftwerken
oder Blockheizkraftwerken einschließlich der unmittelbar
durch die Fern- oder Nahwärmenutzung veranlassten
Maßnahmen |
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Installation von Wärmepumpen,
solarthermischen Anlagen, Biomasse- und Biogas-Anlagen,
Photovoltaik-Anlagen, Geothermische Anlagen, Wärmetauschern
oder Wärmerückgewinnungsanlagen |
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Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgungen
einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung
veranlassten Maßnahmen |
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Maßnahmen an neuen Wohngebäuden im gesamten
Bundesgebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien
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| • |
Errichtung von Passivhäusern im gesamten Bundesgebiet |
Wer wird gefördert?
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Antragsberechtigt sind
alle Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten
oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen,
Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
Rechts). |
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Das KfW-Programm
CO2-Gebäudesanierungsprogramm/Zuschuss fördert die
energetische
Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser sowie sog.
Maßnahmenpakete, in denen
bestimmte Investitionen zusammengeschnürt sind. Die
Maßnahmenpakete kommen jedoch nur
zum Tragen, wenn das Wohngebäude bis zum 31.12.1994
fertig gestellt worden ist. |
Wie wird gefördert?
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Diese Einzelmaßnahmen werden
mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen
Investitionskosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit
gefördert |
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Eine Zusage erfolgt ab einem
Mindestbetrag von 300 Euro |
Wo wird der Antrag gestellt?
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Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens
bei der KfW zu stellen. Der Antrag ist unter
KFW (Förderangebot für
Privatpersonen, CO2-Gebäudesanierungsprogramm,
Zuschussvariante, Antragstellung) zu erhalten. |
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